- Medienobjekt hinzufügen (z.B. Bild, Film, Aufnahme, etc.)
- Bilddateinamen-Syntax (vor dem Upload richtig anlegen).
- Person auswählen: Reiter Multimedia
- Tipp: Immer zuerst das Bild (Medium) hinzufügen, nicht zuerst die Quelle
- Ein Medienobjekt hinzufügen
- Mediendatei zum Hochladen (Datei auswählen)
- Vorschaubild zum Hochladen (Datei auswählen): Nicht notwendig.
- Dateiname auf dem Server: Diesen Punkt braucht man nur, wenn die Datei schon vorher auf dem Server liegt. (Tipp: Lieber neu hochladen.)
- Wichtig! Verzeichnisname auf dem Server (Userkürzel (wenn unsicher, admin fragen)):
- xxx/persons (Ordner für Personenfotos)
- xxx/docs (Ordner für Dokumente z.B. Geburts- Heirats- Sterbeeinträge)
- xxx/others (Ordner für alles andere, z.B. Häuser, Erbstücke, usw.)
- Neu erstellte Quelle und Tatsachen und Ereignisse/Geburt in der zweiten Spalte öffnen
- Format: Die Dateiendung wird automatisch erkannt (Keine Eingabe)
- Typ auswählen
- Titel: Wichtig für das Wiederfinden und Pflegen!
Wir unterscheiden bei den Personenstandsfällen 4 verschiedene Titelarten für Medien. Du wirst für diese Regel dankbar sein, denn so kannst du deine Medien später besser wiederfinden und pflegen.
Prinzipielle Titelsyntax:- Geburtseintrag: Name, Vorname/n, Jahr
- Sterbeeintrag: Name, Vorname/n, Jahr
- Heiratseintrag: Nachname des Mannes OO Nachname der Frau, Jahr
- Familienbuch: Nachname des Mannes OO Nachname der Frau, Hochzeitsjahr bzw. Jahr der Anlage des Famb.
- Hervorgehobenes Bild:
- immer (für Profilfoto)
- nie (für sonstige Bilder und Dokumente)
- Quelle – Quellenzitat hinzufügen: Siehe Quellenangaben… (Irrelevant, wenn die Quelle schon vorher angelegt wurde.)
- Quellenangaben sind bei Bildern besonders wichtig, da es um Bildrechte geht.
- Außerdem bedankt man sich damit beim Ersteller des Bildes.
- Zitat Einzelheiten: Dateiname ausgeschrieben
- Text: z.B. Reihenfolge der Personen auf dem Bild von links nach rechts, 1. Reihe, 2. Reihe; z.B. Hausadresse, z.B. Hausnamen
- Einschränkung:
- Bei Personenfotos (persons): Sichtbar für Besucher
- Sonstige (others):
- Häuser: Sichtbar für Besucher
- Grundstücke: Sichtbar für Besucher
- Grabsteine: Sichtbar für Besucher
- Sonstiges: Sichtbar für Besucher
- Bei Dokumenten (docs): Sichtbar für Verwalter (So sieht man es nur selbst.)
- Bei Standesamtdokumenten
- Sichtbar für Mitglieder (bei Lebenden Personen)
- Sichtbar für Besucher (bei verstorbenen Personen)
- Bei Kirchenbuchauszügen (Kirchen- und Staatsarchive) (Diese sind gesetzlich geschützt: Kirchengesetze und! BGB)
- Sichtbar für Mitglieder
- Sichtbar für Verwalter (Insbesondere, wenn man beim Archiv oder der Kirche unterschrieben hat)
- Bei Standesamtdokumenten
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